Kundeninformation nach § 15 VersVermV und §§ 12, 12a FinVermV:
A. Allgemeine Informationen zum Gewerbetreibenden
1. Name und Anschrift
Joachim Groß - Versicherungs- und Finanzmakler
Brückentr. 10, 66809 Nalbach
Telefon: +49 89 44 37 63 99
Fax: -
E-Mail: joachim.gross@gross-joachim.de
2. gesetzlicher Status
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1, 1a, 2 und 3 GewO und § 34f Abs. 1 Nr. 1-3 GewO
3. zuständige Aufsichtsbehörde
für die Erlaubnis nach § 34d GewO: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681/9520-0, Fax: +49 681/9520-888
Internet: https://www.saarland.ihk.de
für die Erlaubnis nach § 34f GewO: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681/9520-0, Fax: +49 681/9520-888
Internet: https://www.saarland.ihk.de
4. Registernummern
Versicherungsvermittler-Register: D-3U0N-0JE7O-85
Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-107-P86H-31
5. gemeinsame Registerstelle der Vermittler-Register
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 585-0 (0,20 €/Anruf) oder +49 30 20308-0 oder info@dihk.de
Registerabruf: www.vermittlerregister.info unter den oben genannten Registernummern
B. Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an folgende Schlichtungsstellen wenden:
- Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@schlichtungsstellenfinanzberatung.de
- Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin
- Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
C. Weitere Informationen zur Tätigkeit als Versicherungsmakler
1. Tätigkeit als Versicherungsmakler
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.
2. RegisteInformation über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler
Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt als:
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden
- Kombination aus beidem.
Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
D. Weitere Informationen zur Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler
1. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und beraten wird
Vermittelt und ggf. beraten wird zu den Finanzanlagen folgender Emittenten und Anbieter:
- Netfonds AG
Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg
Telefon: +49 40 82267-0, Fax: +49 8222 67-100
E-Mail: info@netfonds.de, Internet: http://www.netfonds.de
- Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Riesstr. 25, 80992 München
Telefon: +49 89 158815-0, Fax:+49 89 158835-0
E-Mail: info@fondsfinanz.de, Internet: http://www.fondsfinanz.de
2. Informationen über die Vergütung als Finanzanlagenvermittler
In Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.
3. Belehrung über Aufzeichnung von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation
Als Finanzanlagenvermittler ist der Gewerbetreibende gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Kunden zu Finanzanlagen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre gespeichert und stehen in diesem Zeitraum bei Nachfrage zur Verfügung. Sofern der Kunde der Aufzeichnung widerspricht, ist eine Anlagevermittlung oder Anlageberatung nur über andere Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Vor-Ort-Gespräch) möglich.
4. Kommunikationsmittel/Aufträge
Die Kommunikation mit dem Kunden kann grundsätzlich schriftlich, per E-Mail, per Fax und/oder telefonisch erfolgen. Aufträge kann der Kunde schriftlich und/oder per Fax erteilen [Anmerkung: unzutreffendes Streichen]. Sofern der Finanzanlagenvermittler bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes Kommunikationsmittel auszuweichen.